Ukraine

Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im bayerischen Schulsystem

Hier finden Sie das Rahmenkonzept des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: KM Bayern

 

 

 

 

 

In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden die Kinder an den Grundschulen in den Regelklassen unterrichtet.  Die Zuweisung zu einer Schule richtet sich nach dem Wohnort der Schülerinnen und Schüler.

Für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9, die die deutsche Sprache erst erlernen oder noch über geringe Kenntnisse des Deutschen verfügenwerden im Schuljahr 2023/2024 weiterhin Brückenklassen als ein schulartunabhängig ausgerichtetes Angebot der schulischen Integration eingerichtet.

Die Zuordnung in eine Brückenklasse erfolgt für öffentliche weiterführende Schulen durch die in der Steuerungsgruppe vertretenen Schulaufsichtsbehörden.

Die für die Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien im Landkreis Neumarkt zuständige Steuerungsgruppe sieht folgendes Verfahren vor:

neu in Neumarkt:
– Die Jugendlichen suchen die die nächstgelegene Schule auf. Die Schule, an der der Erstkontakt stattfindet, nimmt die Daten der Schülerin/des Schülers auf und meldet diese an die Steuerungsgruppe.
– Die Entscheidung, in welche Brückenklasse bzw. an welche weiterführende Schule die Zuweisung erfolgt, trifft die Steuerungsgruppe in gemeinsamer Absprache nach schulorganisatorischen Erfordernissen.
– Die Schülerin/der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten werden dann von der aufnehmenden Schule über die künftig zu besuchende Schule informiert.

Weitere Informationen auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/ukraine.html

bereits 2022/23 in einer Grundschule oder Brückenklasse:
– Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 – 3 verbleiben in ihren Grundschulen
– Schülerinnen und Schüler in der jetzigen 4. Klasse gehen in der Regel weiter in eine Brückklasse – Procedere wie bei „neu“
– Schülerinnen und Schüler, die jetzt in Brückenklassen sind, verbleiben in der Regel in diesen Klassen

 

Hinweise für Personen, die an einer Beschäftigung als Lehrkraft in einer Brückenklasse interessiert sind:

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Schulamt auf, senden Sie uns ihre Bewerbungsunterlagen und wir prüfen, ob die Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:

Christoph Weigert, Schulamtsdirektor, Fachlicher Leiter: 09181/475212

Petra Dunkes, Verwaltungsangestellte: 09181/475215

Staatliches Schulamt Neumarkt i.d.OPf.

Mühlstraße 3
92318 Neumarkt i.d.OPf.
09181-4752-12
weigert.schulamt@landkreis-neumarkt.de

www.schulamt-neumarkt.de