Coronavirus 2019-nCoV
UPDATE 07-01-2021
Wiederaufnahme des Schulbetriebs zum 01.02.2021 geplant.
Bitte via Schule und HP des KM informieren.
Hier die aktuellsten Infos zur Notbetreuung ab Montag, 11.01.2021:
UPDATE 20-12-2020
Wiederaufnahme des Schulbetriebs zum 11. Januar 2021 geplant.
Änderungen werden durch Presse und KM rechtzeitig bekannt gegeben.
UPDATE 08-12-2020
Von der HP des KM:
Die am 6. Dezember vom Bayerischen Ministerrat beschlossenen Neuerungen im Schulbetrieb werden von den Schulen zügig umgesetzt. Spezifische Regelungen wurden am Dienstag, 8. Dezember 2020, bekannt gegeben.

Der Ministerrat hat am Sonntag weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese werden ab Mittwoch, den 9. Dezember bis zu den Weihnachtsferien wirksam. Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo: „Der Schulbetrieb reagiert flexibel auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie. Ab Mittwoch 9. Dezember gehen rund 40% der Schüler in Bayern in den Wechselunterricht oder in den Distanzunterricht.“
An den allgemeinbildenden Schulen wechseln die Klassen ab Jahrgangsstufe 8 je nach 7-Tage-Inzidenzwert in den Wechselunterricht oder in den Distanzunterricht. Alle beruflichen Schulen – mit Ausnahme der FOS/BOS und der Wirtschaftsschule – stellen komplett auf Distanzunterricht um. Im Präsenzunterricht verbleiben die Jahrgangsstufen 1 bis 7, die jeweils letzte Jahrgangsstufe jeder Schulart und die Förderschulen (genaue Regelungen hierzu unter www.km.bayern.de/coronavirus-faq).
Die Schulen werden von der örtlichen Schulaufsicht informiert, sobald die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB) die Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 200 bekannt gemacht hat und entsprechende Maßnahmen einzuleiten sind. Darüber hinaus können die örtlichen Behörden, wenn es der Infektionsschutz erfordert, weitergehende Anordnungen treffen, insbesondere bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 300. Die Eltern erhalten die Informationen von den Schulen vor Ort.
Für Leistungsnachweise gilt Folgendes: Mündliche Leistungsnachweise können im Wechselunterricht und im Distanzunterricht erbracht werden. Schriftliche Leistungsnachweise können in den Klassen bzw. Kursen, die sich im Wechselunterricht oder im Distanzunterricht befinden, bis Weihnachten nicht stattfinden. Details zu ggf. notwendigen Nachhol- oder Härtefallregelungen werden derzeit erarbeitet.
Kultusminister Michael Piazolo: „Die Pandemie stellt die Schulfamilie vor die große Herausforderung, Gesundheitsschutz und gute Bildungschancen für alle zu gewährleisten. Wir werden für faire Rahmenbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler sorgen.“
UPDATE November 2020
Die wichtigsten Informationsquellen:
Kultusministerium:
Gesundheitsministerium:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
Gesundheitsamt Neumarkt:
https://www.landkreis-neumarkt.de/hp116979/Aktuelles-Corona-Virus-Hotlines.htm
Robert Koch Institut (RKI):
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
UPDATE 28-05-2020
Gerade für Eltern ist nach wie vor die Homepage des Kultusministeriums die verlässlichste und aktuellste Informationsquelle:
https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Für Einzelfragen, die die Situation vor Ort betreffen, sind die Schulen und das Schulamt wie immer Ansprechpartner.
Bleiben Sie alle gesund!
UPDATE 05-05-2020
Schulöffnung in der Corona-Krise in Bayern – der Fahrplan
Geplant sind vier Stufen laut Kultusminister Michael Piazolo. Die erste ist dabei bereits gezündet, nämlich seit 27. April durften die Abschlussklassen zurückkehren.
Zweiter Schritt: Am 11. Mai sollen die Vorabschlussklassen zurückkehren sowie die vierten Klassen der Grundschule. Das sei nun beschlossen.
Drittens: Am 18. Mai und am 25. Mai sollen auch die jüngeren Schüler der jeweiligen Schulart zurückkehren. Beispielsweise 5. und 6. Klassen des Gymnasiums oder der Realschule – wochenweise im Wechsel.
Am 15. Juni soll der vierte Schritt kommen mit den restlichen Stufen, „wenn das Infektionsgeschehen es zulässt“, so Piazolo.
Corona in Bayern: Schulferien werden nicht verkürzt
Ferien-Zeiten bleiben, die Ferien werden nicht verkürzt.
(Quelle: Merkur.de)
UPDATE 24-04-2020
Verteilung der Starterpakete für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab 27. April 2020:
Der Landkreis Neumarkt hat heute über das THW eine Lieferung von Masken für alle Schüler und alle beteiligten Lehrkräfte bekommen, die am 27.04.2020 mit dem Unterricht beginnen.
Durch Landratsamt und Schulamt wurden/werden die Masken an alle Schulen verteilt.
Bis vermutlich Samstagnachmittag sind alle versorgt.
Ein herzliches Danke an alle Beteiligten – eine tolle Leistung!
UPDATE 19-04-2020
Liebe Schüler/innen, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen,
liebe Schulfamilie,
die Osterferien sind zu Ende – aber nicht die schulischen Einschränkungen – auch wenn klare Aussagen zum weiteren Vorgehen bestehen.
Die aktuellsten Infos finden Sie derzeit auf den Seiten des KM (siehe Links unten) und natürlich im direkten Kontakt mit Ihrer Schule, mit Ihrer Schulleitung.
Scheuen Sie sich auch nicht, im Schulamt anzurufen – wir versuchen zu helfen!
KM Aktuell | |
Coronavirus aktuell So geht es an den Schulen in Bayern weiter Öffnung der Schulen für Abschlussklassen ab 27. April 2020 und Fortsetzung des „Lernens zuhause“ in den übrigen Jahrgangsstufen: So geht es mit dem Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen nach den Osterferien weiter.Mehr |
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Coronavirus aktuell FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 Entscheidungen zum Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Freistaat nach den Osterferien getroffen. Hier finden Sie Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ).Mehr |
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KIBBS aktuell Eltern können ihre Kinder im Umgang mit den Maßnahmen zum Coronavirus unterstützen Die derzeitige besondere Situation verunsichert viele Menschen, darunter besonders Kinder und Jugendliche. Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) hat hilfreiche Tipps für Eltern zusammengestellt.Mehr |
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Corona aktuell Hier finden Schüler und Eltern Beratungsangebote und Unterstützung! Ob schulische Fragen, Sorgen, Streit oder Gewalterfahrung: Auch zur Zeit der Schulschließung stehen den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.Mehr |
UPDATE 25-03-2020
Aufgrund von Nachfragen zum Übertrittsverfahren in Jahrgangsstufe 4, die uns zum KMS III.1-BS7302.0/38/1 vom 24.3.2020 erreichen, möchten wir nach Rücksprache mit dem StMUK darauf hinweisen, dass auch die „Informationen zum Übertritt“ auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus um weitere FAQs ergänzt werden.
UPDATE 21-03-2020
Änderung der Allgemeinverfügung für die Notbetreuung:
Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem dieser beiden Bereiche tätig ist.
Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch die Kassenärztliche Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).
UPDATE 20-03-2020
Ausgangsbeschränkung!
Bitte helfen Sie alle mit, die Verbreitung einzuschränken!
Abstand ist das Gebot der Stunde und keine Treffs oder Partys!
UPDATE 19-03-2020
Alle Schulen im Landkreis – Grund-, Mittel-, Förderschulen, Realschulen und Gymnasien bieten für Eltern eine Notfallbetreuung an oder würden sie bei Bedarf anbieten.
Möglich ist diese Betreuung für die Jahrgangsstufen 1 – 6.
Von 7456 Schülerinnen und Schülern wird die Betreuung von 14 in Anspruch genommen.
Für die Betreuung stehen 39 Lehrkräfte zur Verfügung.
Ein großes Danke an alle Eltern, die die Situation so bravourös stemmen!
UPDATE 17-03-2020
Alle aktuellen Informationen unter:
https://www.km.bayern.de/download/22796_20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_schulen_kitas.pdf
Einschulung 2020
Auch dazu finden Sie das gesamte Schreiben auf der Seite des KM.
Hier das Wichtigste in Kürze:
1. Administrative Einschreibung
Die Schuleinschreibung an den bayerischen Grundschulen und Förderzentren findet grundsätzlich unverändert im dafür vorgesehenen Zeit-raum statt (vgl. § 2 Abs. 2 GrSO).
Sollte zweifelhaft sein, ob bzw. ab wann das Schulgebäude für die Schuleinschreibung genutzt werden kann, klären Sie dies bitte unmittelbar mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Die persönliche Anmeldung des Kindes durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind für das Schuljahr 2020/2021 telefonisch oder schriftlich (auch per Mail) an.
Die Erziehungsberechtigten übermitteln der Schule die erforderlichen Anmeldeunterlagen fristgerecht auf dem Postweg, per E-Mail oder auch persönlich.
2. Pädagogische Feststellung der Schulfähigkeit
Die Pflicht zur Teilnahme des Kindes an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit (vgl. § 2 Abs. 3 GrSO) entfällt vom Grundsatz her. Im begründeten Einzelfall können von der Schule und den Erziehungsberechtigten dafür jedoch auch organisatorische Lösungen gefun-den werden, die den Anforderungen des Infektionsschutzes genügen.
Die Aufgabe der Schule, die Eltern im Vorfeld der Einschulung zu bera-ten, bleibt unberührt. Die Beratung erfolgt telefonisch oder auf Wunsch der Eltern auch persönlich.
Da auch der Bogen Informationen für die Grundschule (sog. Übergabe-bogen), der den Eltern vom Kindergarten ausgehändigt wird, wichtige Hinweise zur Schulfähigkeit des Kindes geben kann, sind die Eltern auf die Möglichkeit der Weitergabe dieser Unterlage an die Schule ggf. nochmals gesondert hinzuweisen. Eine Verpflichtung der Eltern zur Vorlage des Übergabebogens ist wie bisher nicht möglich.
Die schulische Aufgabe der Beratung und Empfehlung gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09. sechs Jahre alt werden (Einschulungskorridor). § 2 Abs. 4 GrSO gilt in diesen Fällen unverändert. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Mail oder auf Wunsch der Eltern auch persönlich.
Der 14.04.2020 als diesjähriges Fristende für die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme des Einschulungskor-ridors behält unverändert Gültigkeit.
MEBIS-Hotline
Sehr geehrte Frau Schulleiterin, sehr geehrter Herr Schulleiter,
um Unterrichtsausfall in Zeiten der Corona-bedingten Schulschließungen aufzufangen, sollen auch digitale Werkzeuge herangezogen werden. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat daher eine neue Telefon-Hotline eingerichtet, die Schulleitungen, mebis-Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Lehrkräfte in Fragen bzgl. des Einsatzes von mebis sowie alternativer digitaler Werkzeuge berät. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 16:00 Uhr, sowie am Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 69 333 555 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Stein
UPDATE 13-03-2020
Schulausfall bis nach den Osterferien
Betreuung für Kinder mit Eltern systemrelevanter Berufe
Stoffvermittlung via MEBIS an die Schüler/innen
… wir werden informieren, sobald wir Konkreteres wissen!
UPDATE 12-03-2020
Die Homepage des Gesundheitsamtes Neumarkt gibt tagesaktuell Auskunft:
https://www.landkreis-neumarkt.de/hp794/Aktuelles.htm?ITServ=anaaifmqrspdqauporreobeop1f
Am Montag, 16.03.2020 bleibt die Grund- und Mittelschule Velburg geschlossen.
Ab Dienstag, 17.03.2020 wieder „normaler“ Unterrichtsbetrieb.
Grund: Die Schulgebäude werden im Rahmen der Kommunalwahlen intensiv genutzt bis weit in die Nacht. Die vom Gesundheitsamt empfohlene Reinigung kann bis zum Unterrichtsbeginn nicht gewährleistet werden.
UPDATE 10-03-2020
Am Montag, 16.03.2020 bleibt die Erich Kästner Grund- und Mittelschule geschlossen.
Ab Dienstag, 17.03.2020 wieder „normaler“ Unterrichtsbetrieb.
Grund: Die Schulgebäude werden im Rahmen der Kommunalwahlen intensiv genutzt bis weit in die Nacht. Die vom Gesundheitsamt empfohlene Reinigung kann bis zum Unterrichtsbeginn nicht gewährleistet werden.
UPDATE 08-03-2020
Alle aktuellen Informationen für Schüler, Eltern und Lehrkräfte sind tagesaktuell auf folgender Seite des KM zu finden:
Bitte informieren Sie sich dort umfassend!
UPDATE 07-03-2020
28-02-2020
Das Infektionsgeschehen ist ein sich derzeit dynamisch entwickelndes Szenario, so dass für tagesaktuelle Informationen auf die Internetseiten des LGL (www.lgl.bayern.de) verwiesen wird. Sollten Unsicherheiten oder weiterer Informationsbedarf bestehen, können folgende Links dienen:
- Coronavirus-Hotline: 09131 6808-5101
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, das LGL sowie die Ministerialbeauftragten, Regierungen, Gesundheitsämter, Schulämter und Schulen stehen in Kontakt miteinander und können ggf. sehr zeitnah reagieren.